Informationen zu verkehrsrechtlichen Problemen unter besonderer Berücksichtigung von Alkohol und Drogen und des Entzugs und des Wiedererwerbs der Fahrerlaubnis(MPU)
Aktuelle Rechtssprechung
- EuGH v. 25.6.2015-C-664 i.S.Nimanis:Keine Pflicht zum Nachweis, dass der Antragsteller im Gebiet des des Ausstellerstaates über einen erklärten Wohnsitz verfügt.
- Es bleibt bei der 1,6 Promillegrenze bei der MPU. Das BVerwG hebt die Entscheidungen des BayVGH auf.
- EuGH-Entsch. Aykul v.23.4.15 C260/13.Entzug der österr.Fahrerlaubnis einer Österreicherin mit Wohnsitz in Österreich und Drogenfahrt in Deutschland
- BVerwG 2014 gegen BayVGH:Auch THC-Wert von 1,3ng/ml kann Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Bestätigt von VG Gelsenkirchen v. 20.1.16-9K1978/2015 gegen Beschluss der Grenzwertkommission , die 3ng vorschlägt(Blutaolkohol2015,322f)
- Mischkonsum von Haschisch und Alkohol.BverwG gegen BayVGH
- EU-Fahrerlaubnisrecht-Nach wie vor Streit über das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes.Deutsche Prüfungsbefugnis durch die Hintertür!
Neuste Entwicklungen
- Neue rechtliche Bestimmungen zum Verkehrsrecht
- Verkehrsgerichtstag in Goslar 2017: Wichtige neue Empfehlungen in den Arbeitskreisen zusammengefasst und auszugsweise ( mit Link zu den Thesen des VGT 2017 )
- Verkehrsgerichtstag in Goslar 2016: Die neuen Empfehlungen in den Arbeitskreisen I, II und IV
- Alkoholabstinenznachweis rückwirkend für 3 Monate durch Haaranalyse möglich-Forensisch Toxikologisches Centrum München
- Verkehrsgerichtstag 2014 Goslar Thesen zur MPU
- StVG Punktereform seit 1.5.14 komplett in Kraft getreten
- Knöllchen aus EU-Staaten seit 28.10.10 auch bei uns vollstreckbar!